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Nutzungsbedingungen für das Bäckereifachgeschäft Gerlachs autonome Bäckereifiliale in der Reichensächser Straße 17, 37269 Eschwege

Präambel

A1: Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Guter Gerlach autonomen Bäckereifiliale (nachfolgend: „Gerlachs autonome Bäckereifiliale“) sowie die Nutzung der Guter Gerlach App (nachfolgend: „Nutzungsbedingungen“).

A2: Gerlachs autonome Bäckereifilialen sind mit einer „Grab & Go Technik“ ausgestattet.

A3: In einer Gerlach autonome Bäckereifiliale „registriert“ der Nutzer sich, seine Begleiter und ein Zahlungsmittel am Zutrittsterminal des Gerlachs autonome Bäckereifiliale oder über die Guter Gerlach App für die Gerlach autonome Bäckereifiliale. Nach erfolgreichem Zutrittsgesuch werden vom Nutzer und dessen Begleiter in der Gerlach autonome Bäckereifiliale entnommene Artikel diesem Nutzer durch Kameras zugeordnet und beim Verlassen über das Zahlungsmittel des Nutzers automatisch abgerechnet.

A4: Die kostenlose Guter Gerlach App hält die erforderlichen Funktionen bereit. Eine Nutzung von Gerlachs autonome Bäckereifiliale ist auch ohne die Guter Gerlach App durch Nutzung der Zutrittsmöglichkeit mittels Giro-, Kredit- oder Debitkarte möglich.

1. Vertragsparteien

1.1 Betreiber der Gerlachs autonome Bäckereifiliale ist die GUTER GERLACH GmbH & Co. KG, Döllwiesen 8, 36282 Hauneck-Unterhaun (nachfolgend: „Betreiber“).

1.2 Nutzer (nachfolgend: „Nutzer“) sind die Kunden, die beabsichtigen in Gerlachs autonomer Bäckereifiliale Einkäufe zu tätigen.

1.3 Die Nutzung von Gerlachs autonomer Bäckereifiliale erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten zwischen dem Betreiber einerseits und den Nutzern der Gerlachs autonome Bäckereifiliale andererseits.

Die Nutzung der Guter Gerlach App setzt ebenfalls das Einverständnis mit den nachfolgenden Nutzungsbedingungen voraus.

1.4 Begleiter von Nutzern sind keine „Nutzer“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen. Die von Begleitern entnommenen Artikel oder während der Servicezeiten vom Personal im Bedienbereich übergebenen Artikel werden dem virtuellen Warenkorb des Nutzers zugeordnet und über diesen abgerechnet.

2. Allgemeine Nutzungsvoraussetzungen

Um eine Gerlachs autonome Bäckereifiliale und/oder die Guter Gerlach App zu nutzen, müssen Nutzer mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen einverstanden sein. Nutzer müssen zudem unbeschränkt geschäftsfähig sein. Nicht oder beschränkt geschäftsfähige Personen sind von der Nutzung ausgeschlossen.

3. Nutzungsvoraussetzungen für die Guter Gerlach App

3.1 Die Guter Gerlach App ist in den jeweiligen App-Stores oder über den QR-Code an der Informationstafel der Außenfassade der Gerlach autonome Bäckereifiliale zu finden.

3.2 Um auf die Funktionen der Guter Gerlach App zugreifen zu können, benötigen die Nutzer ein Kunden-Konto bei Guter Gerlach App, in das sie sich nach Installation innerhalb der Guter Gerlach App einloggen.

3.3 Für das Anlegen eines Kunden-Kontos können sich Nutzer innerhalb der Guter Gerlach App durch Mitteilung der entsprechend gekennzeichneten Pflichtangaben (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, Gültiges Zahlungsmittel) registrieren. Änderungen betreffend die gekennzeichneten Pflichtangaben seitens des Nutzers sind durch den Nutzer unverzüglich innerhalb des Kunden-Kontos zu hinterlegen.

3.4 Um die Funktionen der Guter Gerlach App nutzen zu können, ist zudem eine Internetverbindung des Endgeräts des jeweiligen Nutzers erforderlich.

3.5 Ferner ist von jedem Nutzer nur jeweils ein App-Konto anzulegen. Mehrfache Registrierungen derselben natürlichen Person sind unzulässig. Maßgeblich für das Anlegen eines Guter Gerlach App-Konto ist die Mobilfunknummer.

3.6 Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung/Verwaltung Ihrer Zugangsdaten zu der Guter Gerlach App-Konto wahrheitsgemäße Angaben zu machen und etwaige spätere Änderungen, die bei der Registrierung bzw. Kontoverwaltung abgefragt oder angegeben wurden, unverzüglich bei der nächsten Nutzung anzugeben.

3.7 Nutzer sind zur Geheimhaltung Ihrer Log-In Daten verpflichtet. Sie sind ferner verpflichtet, dem Betreiber umgehend jede unerlaubte Nutzung des Guter Gerlach App-Konto und jede andere Verletzung der Sicherheitsbestimmungen mitzuteilen.

3.8 Der Betreiber räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, jederzeit widerrufliches Recht ein, den Guter Gerlach-App und das dazugehörige Guter Gerlach-App -Kontos zu nutzen.

3.9 Die Verwendung des Guter Gerlach App-Konto und der Log-In Daten durch Dritte ist untersagt.

3.10 Die Nutzung der Guter Gerlach App sowie des Guter Gerlach App Kontos ist kostenfrei.

4. Allgemeine Nutzungsvoraussetzungen für die Gerlachs autonome Bäckereifiliale

4.1 Um für eine Nutzung den Zutritt zu einer Gerlachs autonome Bäckereifiliale zu ersuchen, müssen Nutzer als Zutrittsmittel

a. ihre Guter Gerlach App oder

b. ihre Giro-, Kredit- oder Debitkarte am Zutrittsterminal

am Eingang des jeweiligen Gerlach autonome Bäckereifiliale einsetzen (dazu sogleich im Einzelnen Ziff. 5 und Ziff. 6.).

4.2 Um die Erlaubnis des Zutritts zu erlangen, darf das eingesetzte Zutrittsmittel - wegen einer vorherigen missbräuchlichen Nutzung einer Gerlachs autonome Bäckereifiliale nicht gesperrt sein.

4.3 Falls dem Nutzer in einer Gerlachs autonome Bäckereifiliale Personen, deren Artikelentnahmen dem Nutzer zugeordnet werden sollen, begleiten sollen, ist deren Anzahl vom Nutzer - je nach gewähltem Zutrittsmittel - in der Guter Gerlach App oder am Zutrittsterminal zutreffend anzugeben. Sodann müssen Nutzer und Begleiter die geöffnete Eingangstür am Check-In-Terminal zu der Gerlachs autonome Bäckereifiliale überschreiten, ohne dass eine dritte Person die geöffnete Eingangstür am Check-In-Terminal dazwischen überschreitet. Zur Zuordnung von Begleitern werden Nutzer und Begleiter von den Kameras bereits im Vorbereich des Gerlachs autonome Bäckereifiliale erfasst. Die Begleiter sind vom Nutzer über die jeweils geltenden Hinweise zum Datenschutz bei Nutzung der eine Gerlachs autonome Bäckereifiliale zu informieren.

5. Guter Gerlach App als Zutrittsmittel:

5.1 Bei Nutzung der Guter Gerlach App als Zutrittsmittel muss der Nutzer auf seinem Endgerät die Guter Gerlach App öffnen.

5.2 In der Guter Gerlach App muss eines der vom Betreiber vorgesehenen Zahlungsmittel in der Guter Gerlach App hinterlegt sein. Dies geschieht über die Guter Gerlach App unter “Konto” > “Zahlungsmittel” ->“Neue Zahlungsmethode hinzufügen” klicken. Der Nutzer muss sodann die gewünschte Zahlungsmethode (PayPal) auswählen und anschließend die Details der Zahlungsmethode eingeben. Die Eingabe wird durch Klicken auf die Schaltfläche “Registrieren” gespeichert.

5.3 Sodann erlaubt ein individuell generierter QR-Code, der vom Nutzer am Scanner des Zutrittsterminals zu präsentieren ist, den einmaligen Zutritt, wenn zudem die unter Ziff. 5.1 beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.

6. Giro- oder Kreditkarte als Zutrittsmittel:

6.1 Bei Nutzung der Giro- oder Kreditkarte als Zutrittsmittel muss der Nutzer die Karte am Zutrittsterminal am dafür vorgesehenen Feld auflegen oder ins Lesegerät einstecken.

6.2 Sodann werden erforderliche Informationen aus der genutzten Giro- oder Kreditkarte ausgelesen und ein Zutritt zu Gerlachs autonome Bäckereifiliale erlaubt, indem ein Betrag in Höhe von 30,00 EUR auf der jeweiligen Giro- oder Kreditkarte bis zur Ausgabe des Kassenbelegs im Sinne von Ziff. 10.3 und 11.3 zugunsten von Gerlachs autonome Bäckereifiliale reserviert wird und hierzu erfolgreich Verbindung zu den beteiligten Zahlungsdienstleistern aufgenommen wird.

6.3 Nach Zustandekommen eines Kaufvertrages (dazu Ziff. 7.2.g und Ziff. 8.2.g.) oder bei Verlassen der Gerlachs autonome Bäckereifiliale (Durchschreiten der geöffneten Ausgangstür) ohne zugeordnete Artikel wird der nicht zu belastende Differenzbetrag (präautorisierter Betrag abzüglich des Betrags im virtuellen Warenkorb, dazu Ziff. 11.2) wieder freigegeben. In Ausnahmefällen kann die Freigabe etwas länger dauern, da auch Zahlungsdienstleister mit eingebunden sind.

6.4 Dieser Präautorisierung stimmt der Nutzer hiermit zu.

6.5 Die präautorisierte Giro- oder Kreditkarte ist dann in der Folge das Zahlungsmittel des Nutzers (Ziff. 8.2.g) bei dem jeweiligen Einkauf.

7. Vertragsschluss beim Einkauf mit der Guter Gerlach App

7.1 Die Präsentation der Waren (Artikel) in Gerlachs autonome Bäckereifiliale stellt kein bindendes Angebot seitens des Betreibers dar.

7.2 Der Kaufvertrag zwischen Betreiber und Nutzer bei einem Einkauf mit der Guter Gerlach App kommt wie folgt zustande:

7.3 Nutzer und deren Begleiter werden beim Zutritt des Gerlachs autonome Bäckereifiliale von Kameras erfasst und in der Gerlachs autonome Bäckereifiliale verfolgt.

7.4 Nutzer und deren Begleiter können Artikel aus dem vorhandenen Sortiment durch Entnahme der Artikel aus den Regalen auswählen oder während der Servicezeiten (täglich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr) vom Personal im Bedienbereich übergeben bekommen.

7.5 Durch Nutzer und deren Begleiter entnommene Artikel bzw. während der Servicezeiten durch das Personal übergebene Artikel werden durch die Kamera-Technik, jeweils dem Nutzer und dessen virtuellen Warenkorb zugeordnet.

7.6 Entnommene verpackte Artikel können vom Nutzer oder dessen Begleiter auch wieder in das Regal zurückgestellt, sodass dann keine Zuordnung des/r entsprechenden Artikel/s zum Nutzer mehr erfolgt. Sollten Sie die entnommenen Produkte nicht an die gleiche bzw. ursprüngliche Stelle zurückgelegt haben, dann wird die Ware nicht aus Ihrem Warenkorb entnommen und somit vorerst auch berechnet. Diese sind im Anschluss durch Anruf bei der Kundenhotline unter 06621 9205-0 (werktags erreichbar zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr), per E-Mail unter info@guter-gerlach.de oder postalisch an Döllwiesen 8, 36282 Hauneck-Unterhaun zu melden und Sie erhalten nach positiver Prüfung der Beanstandung von uns eine Erstattung.

7.7 Entnommene unverpackte Produkte, wie z. B. Backwaren dürfen nicht wieder zurückgelegt werden. Demnach verpflichtet eine Entnahme zum Kauf.

7.8 Dem Nutzer zugeordnete Artikel werden in einem virtuellen Warenkorb aufgeführt.

7.9 Beschädigte, zerstörte oder verdorbene Waren können in die Rücknahmeklappe eingeworfen werden. Dadurch wird die Zuordnung des/r Artikel/s zum Nutzer aufgehoben, diese aus dem Warenkorb entfernt und dem Nutzer nicht mehr berechnet.

7.10 Mit Verlassen des Gerlachs autonome Bäckereifiliale (Durchschreiten der geöffneten Schiebetüre) durch den Nutzer und dessen Begleiter erklärt der Nutzer verbindlich, die ihm beim Verlassen des Gerlachs autonome Bäckereifiliale zugeordneten Artikel zum ausgewiesenen Preis (dazu Ziff. 9.) erwerben zu wollen, und gibt damit ein Angebot zum Kauf der im virtuellen Warenkorb befindlichen Waren ab.

7.11 Die Bestätigung des Eingangs des Angebots erfolgt unmittelbar nach interner finaler Berechnung und Listung der entnommenen und übergebenen Artikel durch Anzeige in der Guter Gerlach App. Diese Bestätigung stellt eine Vertragsannahme des Betreibers dar.

7.12 Die Erstellung und Übersendung des Kassenbelegs (dazu Ziff. 10.3 und Ziff. 11.3) kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Anschließend wird das von dem Nutzer in der Guter Gerlach App hinterlegte Zahlungsmittel entsprechend mit dem Wert der vom System erfassten Artikel belastet.

8. Vertragsschluss beim Einkauf mit der Karte

8.1 Die Präsentation der Waren in Gerlachs autonome Bäckereifiliale stellt kein bindendes Angebot seitens des Betreibers dar.

8.2 Der Kaufvertrag bei einem Einkauf mit der Giro- oder Kredit-, oder Debitkarte kommt in Gerlachs autonome Bäckereifiliale zwischen dem Betreiber und dem Nutzer wie folgt zustande:

8.3 Nutzer und deren Begleiter werden bei Zutritt des Gerlachs autonome Bäckereifiliale von Kameras erfasst und verfolgt.

8.4 Nutzer und deren Begleiter können Artikel aus dem vorhandenen Sortiment des Betreibers durch Entnahme der Artikel aus den Regalen auswählen oder während der Servicezeiten (täglich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr) vom Personal im Bedienbereich übergeben bekommen. Durch den Nutzer und dessen Begleiter entnommene Artikel oder während der Servicezeiten vom Personal im Bedienbereich übergebene Artikel, werden durch die Kamera-Technik jeweils dem Nutzer und dessen virtuellen Warenkorb zugeordnet.

8.5 Entnommene verpackte Artikel können vom Nutzer oder dessen Begleiter auch wieder in das Regal zurückgestellt, sodass dann keine Zuordnung des/r entsprechenden Artikel/s zum Nutzer mehr erfolgt. Sollten Sie die entnommenen Produkte nicht an die gleiche bzw. ursprüngliche Stelle zurückgelegt haben, dann wird die Ware nicht aus Ihrem Warenkorb entnommen und somit vorerst auch berechnet. Diese sind im Anschluss durch Anruf bei der Kundenhotline unter 06621 9205-0 (werktags erreichbar zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr), per E-Mail unter info@guter-gerlach.de oder postalisch an Döllwiesen 8, 36282 Hauneck-Unterhaun zu melden und Sie erhalten nach positiver Prüfung der Beanstandung von uns eine Erstattung.

8.6 Entnommene unverpackte Produkte, wie z. B. Backwaren dürfen nicht wieder zurückgelegt werden. Demnach verpflichtet eine Entnahme zum Kauf.

8.7 Dem Nutzer zugeordnete Artikel werden in einem virtuellen Warenkorb geführt.

8.8 Beschädigte, zerstörte oder verdorbene Waren können in die Rücknahmeklappe eingeworfen werden. Dadurch wird die Zuordnung des/r Artikel/s zum Nutzer aufgehoben, diese aus dem Warenkorb entfernt und dem Nutzer nicht mehr berechnet.

8.9 Mit Verlassen des Gerlachs autonome Bäckereifiliale (Durchschreiten der geöffneten Schiebetüre) durch den Nutzer und dessen Begleiter erklärt der Nutzer verbindlich, die ihm beim Verlassen des Gerlachs autonome Bäckereifiliale zugeordneten Artikel zum ausgewiesenen Preis vom Betreiber erwerben zu wollen, und gibt damit ein Angebot zum Kauf der im virtuellen Warenkorb befindlichen Waren ab.

8.10 Die Bestätigung des Eingangs des Angebots erfolgt unmittelbar nach interner finaler Berechnung und Listung der entnommenen oder übergebenen Artikel durch Übersendung des Kassenbelegs an die hinterlegte E-Mailadresse oder Übersendung des Links zur Landingpage des Kassenbelegs an die hinterlegte Mobilfunknummer (dazu unten Ziff. 10.3 und Ziff. 11.3); diese Bestätigung stellt eine Vertragsannahme des Betreibers dar.

8.11 Die Erstellung und Übersendung der Kassenbelegs (dazu Ziff. 10.3 und Ziff. 11.3) kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Anschließend wird das von dem Nutzer hinterlegte Zahlungsmittel entsprechend mit dem Wert der vom System erfassten Artikel belastet.

9. Preise

Sämtliche Preisangaben in der Guter Gerlach App bzw. in Gerlachs autonome Bäckereifiliale sind Bruttopreise inklusive der Verpackungskosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer, ggf. zzgl. Pfand.

10. Zahlung und Kassenbeleg beim Einkauf mit der Guter Gerlach App

10.1 Wenn der Nutzer und dessen Begleiter Gerlachs autonome Bäckereifiliale verlassen haben, beginnt das System mit der Abrechnung des bestehenden virtuellen Warenkorbs, welcher entnommene Waren des Nutzers sowie dessen Begleiter beinhaltet.

10.2 Sodann erhält der Nutzer eine Benachrichtigung, sofern die Push-Nachrichten für die Guter Gerlach App aktiviert sind, dass die Rechnung oder der Beleg sich in Erstellung befindet. Die Erstellung der Rechnung kann einige Minuten in Anspruch nehmen. Die Zahlungsmethode, die im Konto hinterlegt wurde, wird dann entsprechend mit dem vom System erfassten Wert der Produkte belastet.

10.3 Der Nutzer stimmt hiermit zu, dass bei einem Einkauf mit der Guter Gerlach App der Kassenbeleg innerhalb der Guter Gerlach App elektronisch ausgegeben wird. Ein Download des Kassenbelegs als PDF-Datei ist dort möglich.

11. Zahlung und Kassenbeleg beim Einkauf mit Karte

11.1 Wenn der Nutzer und dessen Begleiter Gerlachs autonome Bäckereifiliale verlassen haben, beginnt das System mit der Abrechnung des bestehenden virtuellen Warenkorbs, welcher entnommene Waren des Nutzers sowie dessen Begleiter beinhaltet.

11.2 Die Präautorisierung wird auf den endgültigen Rechnungsbetrag reduziert.

11.3 Der Nutzer stimmt hiermit zu, dass bei einem Einkauf mit der Giro- Kredit oder Debitkarte der Kassenbeleg über eine Landingpage (https://fritz.guter-gerlach.de/kassenbon) elektronisch ausgegeben (d. h. bereitgehalten) wird.

11.4 Um den ausgegebenen Kassenbeleg zu erreichen, ist das am Eingang der autonomen Bäckereifiliale sich befindliche Tablet zu nutzen. Während des Check-Ins wird dem Nutzer eine Zugangsnummer („ID“ oder „Bon-Code“) angezeigt, Zusätzlich wird dem Nutzer ein QR-Code angezeigt. Dieser QR-Code ist durch den Nutzer mittels Smartphones zu scannen. Sodann gelangt der Nutzer auf eine Landingpage, auf welcher er seinen Kassenbon als PDF-Datei herunterladen kann.

11.5 Alternativ kann der Nutzer an dem am Ausgang befindlichen Tablet eine E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer eingeben, an welche der Kassenbon nach Verlassen der Filiale und nach erstellter Abrechnung als PDF-Datei versandt wird.

12. Mängelansprüche/Reklamation

12.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche, die du uns gegenüber geltend machen kannst.

12.2 Falls eine Rechnung nicht korrekt ist, hast du die Möglichkeit dies auf mehreren Wegen zu reklamieren:

Über die Kundenhotline unter 06621 9205-0 (werktags erreichbar zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr), per E-Mail unter info@guter-gerlach.de , postalisch an Döllwiesen 8, 36282 Hauneck-Unterhaun oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite unter www.guter-gerlach.de/kontakt

13. Gewährleistung

Es wird seitens des Betreibers keine Gewähr dafür übernommen, dass die Funktionen der Guter Gerlach App, der Zutritt zum Gerlachs autonomer Bäckereifiliale und die Funktionen des Bezahlterminals jederzeit zur Verfügung stehen. Insbesondere wird keine Gewähr übernommen im Falle von technischen Störungen und Unterbrechungen.

14. Datenschutz

Über den Umgang mit den im Rahmen der Nutzung der verarbeiteten personenbezogenen Daten wird in der Datenschutzerklärung informiert unter fritz.guter-gerlach.de/datenschutz.

15. Haftungsbeschränkung

15.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Bäckerei beruhen, haftet die Bäckerei unbeschränkt.

15.2 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet die Bäckerei unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

15.3 Für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haftet die Bäckerei nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt bestehen.

16. Sonstiges

16.1 Vertragsbezogene Mitteilungen erfolgen per E-Mail, an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse, per SMS an die vom Nutzer angegebene Mobilfunknummer, oder per Push-Nachricht.

16.2 Wenn die Guter Gerlach App nicht mehr genutzt werden soll, dann kann die Löschung des App-Kontos beauftragt werden sowie die Guter Gerlach App vom Mobiltelefon gelöscht werden. Zum Löschen des Kontos ist das Kontaktformular auf der Webseite (https://www.guter-gerlach.de/kontakt) zu nutzen. Hierbei ist der Wunsch zur Löschung des App-Kontos explizit zu nennen. Anschließend werden App-Konto und alle dazugehörigen Daten gelöscht. Dies kann nicht rückgängig gemacht werden.

16.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext steht innerhalb der Guter Gerlach App unter „Nutzungsbedingungen“ in den „Einstellungen“ sowie unter www. guter-gerlach.de für den Nutzer zum Abruf bereit.

16.4 Eine missbräuchliche Nutzung kann zur Sperre eingesetzter Zutrittsmittel führen. .

17. Anwendbares Recht., Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

17.1 Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Nutzung der Gerlach autonome Bäckereifiliale oder der Guter Gerlach App entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Geschäftssitz des Betreibers als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

17.3 Sollte(n) eine/mehrere Bestimmung(en) dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren.

Stand: März 2025